Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Entlas-Keller Biergarten GmbH (im Folgenden: „Entla's Keller“) und dem Kunden, das durch den Erwerb von Tischreservierungen sowie Verzehrgutscheinen begründet wird. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Entla's Keller hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht

2.1. Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Biergarten Entla's Keller an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich der Erlanger Bergkirchweih, sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr (nachfolgend insgesamt: „Reservierungen“) und die Entrichtung einer Reservierungsgebühr. Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während dieses Aufenthalts im Entla's Keller eingelöst werden. Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.

2.2. Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite reservierung-entlaskeller.de erfolgen.

2.3. Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Auf der Reservierungsplattform sind verfügbare Tische gekennzeichnet und können dort an verfügbaren Tagen ausgewählt werden. Es stehen zwei Tagesschichten zur Verfügung (Mittags- und Abendschicht). In der Abendschicht kann unter zwei Kategorien ausgewählt werden. Nach der Platzwahl und der Eingabe aller erforderlichen Daten kann eine Bezahlungsmodalität gewählt werden. Nach Abschluss der Reservierung kommt ein Vertrag mit dem Entla's Keller über die gewünschte Reservierung zustande. Änderungen, Reduzierungen oder Stornierungen sind ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 6.2 möglich.

2.4. Besuchsrecht: Das Besuchsrecht steht ausschließlich den Personen zu, die eine Reservierung direkt beim Entla's Keller oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe (gemäß Ziffer 7.2) erworben haben. Besucher müssen sich auf Verlangen durch ein amtliches Identifikationsdokument ausweisen können. Der Entla's Keller erfüllt seine Verpflichtungen, indem die reservierten Plätze für die vereinbarte Reservierungszeit ordnungsgemäß bereitgestellt werden und die erworbenen Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Eine fehlende oder nicht eindeutige Identifizierbarkeit des Besuchsrechts berührt die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht, sofern die Bereitstellung der reservierten Plätze erfolgt ist.

3. Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen

3.1. Zahlungsverkehr: Für den Erwerb der Reservierung schuldet der Kunde dem Entla's Keller den im Buchungsvorgang ausgewiesenen Gesamtpreis. Etwaige Gebühren der Zahlungsplattform sind im Gesamtpreis enthalten. Der Kunde bevollmächtigt den Entla's Keller, mittels der im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Klarna, Vorkasse) das entsprechende Zahlungskonto zu belasten. Ein Anspruch des Kunden auf das Angebot bestimmter Zahlungsweisen besteht nicht. Der Entla's Keller führt den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Bei SEPA-Lastschriften ist der Kunde damit einverstanden, dass die Vorankündigungsfrist einen Tag vor Fälligkeit beträgt. Fällt der Abbuchungstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Bankarbeitstag.

3.2. Mindestverzehr / Gebühr: Pro reservierten Sitzplatz wird eine Reservierungsgebühr als Gegenleistung für die verbindliche Reservierung erhoben. Bei Reservierungen zur Mittagsschicht (Reservierungsdauer bis maximal 16:00 Uhr) wird kein Mindestverzehr in Form von Gutscheinen erhoben. Abweichend hiervon ist bei Reservierungen zur Mittagsschicht an Samstagen pro reservierten Sitzplatz eine Mindestabnahme von zwei Biermarken erforderlich. Bei Reservierungen zur Abendschicht (ab 16:00 Uhr) wird in beiden Kategorien pro reservierten Sitzplatz ein Mindestverzehr in Form von zwei Biermarken und einem Essensgutschein erhoben. Bei Reservierungen zur Abendschicht in der Kategorie 1 wird pro reservierten Tisch unabhängig seiner Tischgröße ein Brotzeitbrett berechnet.

3.3. Stornierung durch den Entla's Keller: Bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung ist Entla's Keller berechtigt, die Reservierung ersatzlos zu stornieren. Die dem Entla's Keller hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Rücklastschriftgebühren und Bearbeitungskosten, trägt der Kunde.

4. Festbetrieb, Gültigkeit der Reservierung, Verzehrgutscheine

4.1. Gültigkeit der Reservierung: Reservierungen müssen spätestens 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit eingenommen werden. Der Entla's Keller behält sich das Recht vor, reservierte Tische nicht erschienener Gäste nach Ablauf dieser Frist anderweitig zu vergeben.

4.2. Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischanzahl und für die Dauer der Reservierung. Der Entla's Keller behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem Bedarf und nach vorheriger Information einen anderen Tisch in gleicher Kategorie zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch Entla's Keller anderen Gästen zugeteilt werden. Der Anspruch auf die reservierten Plätze entfällt bei endgültigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Bei Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben wird der Gast des Entla's Kellers verwiesen.

4.3. Verzehrgutscheine: Die erworbenen Verzehrgutscheine können zur Erlanger Bergkirchweih des jeweiligen Jahres eingelöst werden. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutscheinen oder Restsummen ist nicht möglich. Bei Verlust der Gutscheine kann kein Ersatz gestellt werden. Nicht verbrauchte Gutscheine können bis zum Ende des Saisonbetriebs des jeweiligen Jahres am Entla's Keller eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins entspricht dem Wert des für den Gutschein vorgesehenen Produkts bzw. den während der Saison angebotenen Alternativen und nicht dem jeweils ausgezeichneten Preis. Preisänderungen nach der Bergkirchweih bleiben bei der Einlösung von Gutscheinen unberücksichtigt; ein Anspruch auf Auszahlung oder Anrechnung von Differenzbeträgen besteht nicht.

5. Abholung

5.1. Zeit und Ort: Der Beginn des Abholzeitraums sowie Ort und Modalitäten der Ausgabe der Verzehrgutscheine werden dem Kunden im Buchungsprozess und/oder in der Reservierungsbestätigung rechtzeitig mitgeteilt. Die Art der Bereitstellung (insbesondere Abholung vor Ort oder Versand) wird vom Entla's Keller festgelegt. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Art der Bereitstellung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2. Identifikation: Bei Abholung der Verzehrgutscheine ist die Bestellnummer vorzulegen. Zur Bestätigung des Empfangs der Verzehrgutscheine kann die Leistung einer Unterschrift verlangt werden. Entla's Keller ist berechtigt, zur Verifikation der Abholung die Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass) zu verlangen.

6. Rücknahme und Erstattung

6.1. Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Reservierungen kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung handelt, die an einen festen Termin gebunden sind. Nach Bestätigung der Bestellung ist der Kunde zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.

6.2. Stornierung, Änderung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Änderung, Reduzierung oder Stornierung der Reservierung durch den Kunden ist nur bis zum Stichtag bzw. bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinzugs möglich, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Ab dem Stichtag sind alle getätigten Reservierungen beim Entla's Keller mit allen daran gebundenen Konditionen verbindlich. Eine Rückgabe oder Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

7. Weitergabe der Reservierung:

7.1. Unzulässige Weitergabe: Reservierungen dürfen nicht zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken weitergegeben oder weiterverkauft werden, insbesondere nicht zur Gewinnerzielung. Entla's Keller behält sich das Recht vor, Reservierungen bei Verstoß gegen diese Regelung zu stornieren.

7.2. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe der Reservierung, z. B. bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung, ist zulässig, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Der neue Inhaber wird ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen.
  • Der neue Inhaber akzeptiert diese AGB.
  • Der Entla's Keller wird vorab oder unmittelbar über die Weitergabe informiert.

8. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, sicherheitsrechtlichen Einschränkungen oder vergleichbaren, vom Entla's Keller nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Durchführung des Betriebs ganz oder teilweise unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen, ist der Entla's Keller berechtigt, Reservierungen ganz oder teilweise zu stornieren. In diesen Fällen werden die gezahlten Verzehrgutscheine erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen, sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Entla's Keller und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von Entla's Keller.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 11.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.3. CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

10.4. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Entla's Kellers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Entla's Kellers, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.